Immer öfter heißt es bei den Wiener Traditionskaffees
"Anstellen bitte"
Fotos: E. Weber (c) 2020
Fotos: E. Weber (c) 2020
Durchschnittlich 52-mal pro Tag schnelle Hilfe aus der Luft
Die Crews der ÖAMTC-Flugrettung hoben im vergangenen Jahr zu 18.921 Einsätzen ab. Mit durchschnittlich 52 Einsätzen pro Tag war die Christophorus-Flotte 2019 so gefragt wie noch nie. "Diese Zahlen zeigen deutlich, dass die ÖAMTC-Flugrettung einen festen Platz in der medizinischen Notfallversorgung Österreichs hat", hält Geschäftsführer Reinhard Kraxner fest. "Sie bestärken uns aber auch darin, uns zum Wohle der Patienten kontinuierlich weiterzuentwickeln, damit diese zu jeder Tages- und Nachtzeit schnellstmöglich notärztlich versorgt und in eine für sie optimal geeignete Klinik gebracht werden." So stieg 2019 auch die Anzahl der nächtlichen Einsätze auf 870. Mit einem 24-Stunden-Stützpunkt sowie drei weiteren mit ausgeweiteten Dienstzeiten bis in die Nachtstunden, verfügt die ÖAMTC-Flugrettung über die größte Nachtflugerfahrung in Österreich.
Einsatzursache Nummer eins waren bei den oft lebensrettenden Einsätzen mit 47 Prozent wieder internistische und neurologische Notfälle. 16 Prozent der Einsätze galten Unfällen die sich bei der Arbeit, in der Freizeit oder im häuslichen Umfeld ereignet haben und 12 Prozent der Einsätze wurden nach Freizeitunfällen im alpinen Bereich geflogen. Lediglich jeder 15. Flug war aufgrund eines Verkehrsunfalls notwendig. Die Auswertung der Zahlen zeigt auch, dass mit 61 Prozent wesentlich mehr Männer als Frauen versorgt werden mussten. In Summe mussten die Christophorus-Crews auch knapp 1.600 Kinder oder Jugendliche versorgen. "Gerade wenn es um Leben oder Tod geht, kommt der schnellstmöglichen Versorgung schwer verletzter oder erkrankter Personen durch einen Notarzt große Bedeutung zu", erklärt Kraxner. "Unsere Crews bringen täglich medizinische Hilfe aus der Luft genau dorthin, wo sie dringend gebraucht wird."
Die Liste der Bundesländer führt Niederösterreich mit 4.189 Einsätzen an. Dahinter folgen die Steiermark mit 2.940, Tirol mit 2.781 und Oberösterreich mit 2.587 Einsätzen. Bei den Stützpunkten liegt Christophorus 9 mit 1.724 Einsätzen vorne, gefolgt von Christophorus Europa 3 (1.613) sowie Christophorus 6 (1.512).
Die Einsatzzahlen der ÖAMTC-Notarzthubschrauber – in Klammern die Zahlen aus 2018
Christophorus 1 Innsbruck 813 (806)
Christophorus 2 Gneixendorf 1.468 (1.339)
Christophorus 3 Wiener Neustadt 1.361 (1.335)
Christophorus 4 Reith 935 (1.015)
Christophorus 5 Zams 835 (860)
Christophorus 6 Salzburg 1.512 (1.406)
Christophorus 7 Lienz 701 (711)
Christophorus 8 Nenzing 818 (851)
Christophorus 9 Wien 1.724 (1.610)
Christophorus 10 Linz 1.185 (1.204)
Christophorus 11 Klagenfurt 1.332 (1.253)
Christophorus 12 Graz 1.482 (1.395)
Christophorus 14 Niederöblarn 877 (828)
Christophorus 15 Ybbsitz 943 (921)
Christophorus 16 Oberwart 1.053 (1.096)
Christophorus Europa 3 Suben 1.613 (1.565)
Christophorus 99 Niederöblarn 266 (223)
Zusatzmaschine
Gerade in der Notfallmedizin können Minuten über Leben und Tod entscheiden. Damit die Notärzte der ÖAMTC-Flugrettung schnell und zuverlässig eine richtige Diagnose stellen können, benötigen sie neben Erfahrung auch die perfekte Ausrüstung. "Unser Bestreben ist es, Patienten eine Versorgung nach den höchsten medizinischen Standards zukommen zu lassen", stellt Wolfgang Voelckel, leitender Notarzt der ÖAMTC-Flugrettung, fest. "Aus diesem Grund haben wir im vergangenen Jahr die medizinische Ausrüstung unserer Notarzthubschrauber um mobile Ultraschallgeräte erweitert." Die Ultraschalltechnologie ermöglicht den Rettungsteams unter anderem das Erkennen von lebensbedrohlichen Verletzungen wie Blutungen in Brust-und Bauchraum. "So gewinnen unsere Crews wertvolle Zeit, die lebensrettend sein kann", erklärt Voelckel.
ÖAMTC Öffentlichkeitsarbeit
Fotos: (c) E. Weber
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Das SGB & Justizteam
Weihnachtsbeläuchtungen
alle Fotos: E. Weber / D. Ankele (c) 2019
Schnappschüsse
by E. Weber (c) 2019
Besuch des Exekutivdenkmals am Heldenplatz im November
Fotos: E. Weber (c) 2019
Früher Weihnachtsschmuck im Oktober in der Wiener Innenstadt
mit Mickay Mous in der City :-)
Fotos: E. Weber (c) 2019
Jemand hat es auf SGB Media Abgesehen
Zwei Mal gehackt in einem halben Jahr
Gestern wurden wir abermals gehackt und das binnen kurzer Zeit das zweite Mal!?
Das erste Mal versuchte man unser Computersystem Hacken, was großteils abgewehrt werden konnte und nur wenige eher unwichtige Daten verloren gingen.
Diesmal hat man es auf unser Mobiltelefonnetz sowie unser Mailingsystem angesehen, leider auch mit teilweisen Erfolg, denn unser Mailsystem wurde komplett lahmgelegt, doch der Zugriff auf unser Telefonnetz konnte Dank Mobilfunkbetreiber und der damit verbundenen Abwehrsoftware abgewehrt werden!
Wir hoffen unser Mailingsystem bald wieder in Stand setzen zu können und damit auch wieder mit unseren Partnern in Verbindung treten können.
Außerdem werden wir Versuchen unser Abwehrnetz weiter auszubauen ggf. mit Hilfe der Polizei, welche wir die nötigen Daten Übergeben haben!
E. Weber
Mama mit Borderline kämpft um ihren Sohn
Foto: heute.at © 2019
Wespen siedelten sich in Wien Floridsdorf (Donaufeld) im Gartentor an
Foto: E. Weber (c) 2019
Über 60.000 Einsätze österreichweit für die ÖAMTC-Pannenhilfe im Juli
Heißer Sommer setzt Fahrzeugen und Fahrern zu – vermehrt Einsätze wegen Problemen mit Batterien, Kühlsystemen und Falschbetankungen
Wien (OTS) - Mit 60.179 Einsätzen in ganz Österreich verzeichnete die ÖAMTC-Pannenhilfe im Juli den drittstärksten Monat im Jahr 2019 – nach dem Jänner mit 66.820 und dem Juni mit 62.652 Pannenhilfe-Einsätzen. "Der heurige Juli ist auch der zweite Monat in Folge mit über 60.000 Einsätzen. Und die Zahlen liegen erneut über den Vergleichswerten des Vorjahres", berichtet Gerhard Samek, Leiter der ÖAMTC-Pannenhilfe. Im Juli 2018 wurden 58.201 Einsätze absolviert, im gesamten Jahr 2018 wurde in keinem Monat die 60.000er-Grenze erreicht. Gefordert waren im vergangenen Monat auch die ÖAMTC-Abschleppfahrer: mit 23.961 Abschleppungen österreichweit war der Juli sogar der zweitstärkste Monat nach dem Juni (24.156 Abschleppungen).
Die Haupteinsatzgründe sind defekte Batterien (27 Prozent), Probleme mit Motor und Motormanagement (23 Prozent) sowie Starter und Generator (8 Prozent). "Die hohen Einsatzzahlen resultieren einerseits aus dem vermehrten Urlaubsverkehr, anderseits aus den höheren Temperaturen, die den Fahrzeugen zusetzen. Das zeigen auch andere Zahlen. So hatten wir beispielsweise fast doppelt so viele Anfragen wegen defekter Kühlsysteme als in kühleren Monaten sowie vermehrt Einsätze wegen Falschbetankungen. Gerade so etwas passiert, wenn man unkonzentriert ist", fasst der Leiter der ÖAMTC-Pannenhilfe zusammen. Österreichweit wurden die ÖAMTC-Pannenfahrer im Juli 2019 zu 1.960 Einsätzen wegen defekter Kühlsysteme gerufen (4 Prozent aller Einsätze), im heißen Juni waren es 2.793 Einsätze, im Jänner waren es hingegen nur 1.200 (2 Prozent).
Einsatzzahlen der ÖAMTC-Pannenhilfe von 1.-31. Juli 2019 (gerundet)
Wien 12.580 Einsätze
Burgenland 1.870 Einsätze
Niederösterreich 11.460 Einsätze
Oberösterreich 9.650 Einsätze
Kärnten 5.110 Einsätze
Salzburg 3.870 Einsätze
Steiermark 8.100 Einsätze
Tirol 5.600 Einsätze
Vorarlberg 1.940 Einsätze
ÖAMTC
Öffentlichkeitsarbeit
Symbolbild: © ÖAMTC
Warum hat man in Baden so schöne Telefonzellen und in Wien nicht?
Fotos: E. Weber (c) 2018
Haustierchen :-)
Foto: E. Weber (c) 2019
Psychiatrische Gutachten wieder im Kreuzfeuer der Kritik
Oberstaatsanwalt bezweifelt Seriosität psychiatrischer Gutachter
Wien (OTS) - Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Psychiatrie – Tod statt Hilfe“, gab Oberstaatsanwalt i.R. Hofrat Dr. Helmuth Seystock Einblicke in die Rolle von psychiatrischen Gutachten bei Strafprozessen.
Am Beispiel der Fälle des Grazer Amokfahrers und dem Mord an der 7-jährigen Hadishat G. durch den 16-jährigen Robert K in Wien stellte er die Vertrauenswürdigkeit psychiatrischer Gutachten in Frage.
Bei diesen Straftaten wurden mehrere
psychiatrische Gutachter beigezogen, die darüber entscheiden sollten, ob die Täter zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig oder schuldunfähig gewesen seien.
In jeweils beiden Fällen widersprachen sich die Gutachten in ihrer Beurteilung über den Menschen sowie über dessen Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat. Letztendlich oblag es einer sowohl
aus psychiatrischen als auch aus juristischen Laien zusammengesetzten Jury zu einem Urteil zu kommen.
Aktuell kommt es zu keinem Abschluss im Gerichtsfalls Hadishat G., da kein Obergutachter herangezogen wurde, der offenbar als „Zünglein an der Waage“ bezüglich der widersprechenden Gutachten fungieren soll.
Wozu bestellt und benötigt man also psychiatrische Gutachter?
Schon aus der Vergangenheit wissen wir, dass das psychiatrische Gutachten eine reine „Meinungswissenschaft“ ist – denken wir nur an Fälle von dem ehemaligen Gerichtsgutachter und Kinderpsychiater Dr. Max Friedrich, dessen Gutachten gleich mehrere Väter fälschlicherweise zu Straftätern gestempelt hat, oder die sich widersprechenden Gutachten im Fall des Massenmörders Breivik.
Strafanzeige gegen oberösterreichischen Primar
Vor wenigen Tagen wurde eine Strafanzeige gegen einen oberösterreichischen Primar eingebracht, der im Auftrag des Gerichts ein Gutachten über eine Frau verfasst hat – zum Schaden der Betroffenen. Dieses war schon nach minimalsten Anforderungen nicht standardgemäß und wie sich herausstellte, hatte dieser Primar nicht einmal die Zulassung psychiatrische Gutachten zu verfassen.
Ironie am Rande – die Freunderlwirtschaft
Seine Befähigung zum Gutachter soll nun ausgerechnet von einer prominenten Kollegin überprüft werden, die selbst keine Zulassung als Gerichtsgutachterin besitzt. Es stellt sich auch die Frage, wie die Staatsanwaltschaft bezüglich der Beschwerde vorgehen wird – sitzt doch die Frau des Primars im Vorsitz faktisch aller wichtigen politischen-medizinischen Gremien von Oberösterreich und ist Landtagsabgeordnete der sozialistischen Partei. Zwischen diesen drei Ärzten gibt es seit Jahren beruflich engste Verflechtungen.
Der andere Aspekt - „Er wird diese nicht mehr verlassen, solange er krank ist“.
Interessant ist die Aussage des
Top-Anwalts Dr. Rasts über Robert K.:
„Ob schuldfähig oder nicht, ob Haftstrafe oder nicht – es ist in Wirklichkeit egal. Der Verurteilte wird in einer Anstalt für geistig abnorme Straftäter bleiben. Und er wird diese nicht mehr
verlassen, solange er krank ist“.
Quelle: https://www.ots.at/redirect/oe243
Wer befindet darüber, ob und wie lange Robert K. krank ist?
Wiederum ein Psychiater, der ein auf
Meinung basiertes Urteil fällt. Auch bei den forensischen Fällen gab und gibt es massive Kritik an den oft „copy und paste“ Gutachten der Psychiater. Wie verheerend sich diese Allmacht der
psychiatrischen Meinung auf die geistige und körperliche Gesundheit der im Maßnahmenvollzug Untergebrachten auswirkt ist hinlänglich von den Menschenrechtskommissionen der Volksanwaltschaft
belegt.
„Geheilt“ wird hier niemand – „verwahrt“ um teures Steuergeld sehr wohl. Was den jeweiligen psychiatrischen Anstalten ein beachtliches Einkommen beschert. Nachzulesen in den Berichten des
Rechnungshofes. Ungeachtet dessen haben Psychiater weiterhin das Recht vergleichbar inquisitorisch über das Leben anderer zu urteilen.
Psychiater erheben den Anspruch „wissenschaftlich“ zu sein – doch eine Wissenschaft stellt eindeutige Parameter nach denen man valide Entscheidungen treffen kann. Die Erfahrung mit psychiatrischen Gutachten im In- und Ausland, Vergangenheit und Gegenwart beweist das Gegenteil.
Noch einmal Dr. Seystock: „Vertreter der Psychiatrie bezeichnen Ihre Wissenschaft als seriös. Nach Kenntnis der Vorgänge nur in den beiden zuvor geschilderten Fällen dürfen hier Zweifel angemeldet werden. Wenn Sie die Meinung von Psychiatern hören, sollten Sie daher immer kritisch bleiben“.
Die Bürgerkommission fordert die Abschaffung des „psychiatrischen Gutachtertums“ als ein valides Werkzeug zur Urteilsfindung in der Justiz.
Bürgerkommission für Menschenrechte
Die partielle Mondfinsternis am 16. Juli
Ein paar schlechte Aufnahmen von der Mondfinsternis
Fotos: E. Weber (c) 2019
Bundesheer im Katastropheneinsatz in Salzburg
und in der Steiermark
50 Soldaten kämpfen gegen Vermurungen, zwei Hubschrauber gegen Waldbrand ****
Wien (OTS) - Seit heute sind 50
Soldaten vom Gebirgskampfzentrum in Saalfelden und vom Führungsunterstützungsbataillon aus St. Johann/Pongau im Einsatz in Uttendorf im Bezirk Zell am See. Sie unterstützen die zivilen
Einsatzkräfte bei den Aufräumarbeiten. Dabei schaffen sie Zugänge zu vermurten Objekten und räumen Kellergeschoße und Untergeschoße frei.
Gleichzeitig unterstützt das Bundesheer mit zwei Hubschraubern in Liezen die Feuerwehr im Kampf gegen einen großflächigen Waldbrand im Raum Mooslandl. Das schwierige, schwer zugängliche Gelände
erfordert das Löschen aus der Luft. Im Einsatz stehen eine Agusta Bell 212 und eine Alouette 3. Erstere kann bei einem Flug bis zu 1.000 Liter, zweitere bis zu 600 Liter Wasser
transportieren.
Bereits am 30. Juni und am 1. Juli standen Hubschrauber im Waldbrandeinsatz am Mondsee und auf der Wurzeralm im Raum Spital an der Phyrn und unterstützten die örtlichen Einsatzkräften mit
Erkundungsflügen, Personentransporten und bei einer Waldbrandbekämpfung.
Bundesministerium für Landesverteidigung
Information & Öffentlichkeitsarbeit / Presse
Foto: BMfLV © 2019
Gewitterstimmung im Salzkammergut
Fotos: E. Weber (c) 2019
Am Weg ins Salzkammergut
Fotos: E. Weber (c) 2019
Lustige Tiere
Fotos: (c) E. Weber, H. Schuster, M. Sebek, Internet
Die Romy-Gala sorgte diesmal mit Eklats statt mit prominenten Gästen für Schlagzeilen
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Riesen-Wirbel-um-TV-Gala/376207239
Muss sich Österreich von Deutschen „Kabarettisten“ Beleidigen lassen?!
Unserer Meinung nach handelt es sich bei den „Sagern“ bereits um strafbare Handlungen im Sinne der Verhetzung und der üblen Nachrede bis hin zur Widerbetätigung (Ostmarktsaga!) usw.!
Die Betroffenen wie auch die Regierung würden gut daran gegen diesen Herrn Böhmermann rechtlich vorzugehen, denn es handelt sich hier mit Sicherheit nicht mehr um „künstlerische Freiheit“!
Irgendwo hat es auch Grenzen, welche auch mal geahndet werden müssen!!
Zum Thema Arnin Wolf ist festzustellen, dass er ganz offenbar der politisch linken Seite zuzurechnen ist, da er immer wieder gegen die Regierung und Regierungsmitglieder sowie deren Tätigkeit wettert und auch in Interviews versucht Worte & Sätze in seinem Sinne zu Verdrehen!?
Eine Schande, dass so ein „Kollege“ auch noch für seine „Schandtaten“ ausgezeichnet wird!?
Der ORF täte insbesondere nach Angriffen an den „ORF General“ durch Herrn Wolf gut diesen Mitarbeiter zumindest Zurückzupfeifen wenn nicht sogar sich von ihm zu Trennen!
Dies deshalb, weil Armin Wolf mit seinen „Sagern“ und „Wortverdrehern“ den ORF immer wieder schwer schadete & Schadet und damit auch Österreich und seinem Ansehen.
So mache Gala sollte daher lieber nicht live Übertragen werden um unserem Ansehen in Europa und der Welt nicht zu Schaden!
E. Weber
Foto: APA © 2019
Mobbingvorwürfe in Schule: Volksanwalt prüft
Die Unterrichtsmethoden einer Wiener Mathematiklehrerin beschäftigen derzeit die Volksanwaltschaft. Eltern haben Beschwerde eingereicht. Ihr Vorwurf: Die Pädagogin erniedrige seit Jahren Kinder und beurteile sie willkürlich.
ORF Wien
https://wien.orf.at/news/stories/2970906/
Kein Einzelfall, wir wissen von vielen Fällen in ganz Österreich
Einen Fall wollen wir hier aus gegebenem Anlass Aufgreifen, welcher in der Gartenbauschule Langenlois dem Vernehmen nach immer noch Gang & Gäbe ist!?
Dort gibt es eine Lehrerin mit Niederländischen Wurzeln welche unserer Meinung nach zu hohe Anforderungen an die SchülerInnen stellt und wenn diese, diese nicht Erfüllen dann werden die SchülerInnen „heruntergemacht“ bis hin zum Mobbing! (es gilt die Unschuldsvermutung!)
Mindestens eine Schülerin (Name der Redaktion bekannt) hat deshalb aus psychischen Gründen vor einigen Jahren die Schule wieder verlassen. Unter anderem weil sie etwas älter war als die anderen SchülerInnen, wurde
sie nachweislich ständig von der Lehrerin gemoppt und darauf hingewiesen, dass sie zu alt und zu dumm für die Schule und den Beruf sei, dies auch in unserem Beisein!?
Desweiteren hat sie Lehrerin auch den Chefredakteur angeschrien als er dem Treiben Einhalt Gebot und ihn heruntergemacht, in dem sie angab Studiert zu haben und somit von allem mehr Ahnung zu
haben als er und alle Anderen Anwesenden!?
Eine sofortige Beschwerde sowie schon zuvor eingereichte mündliche Beschwerden wurden vom Direktor abgetan und im konkreten Fall, wurde der Lehrerin nur in unserem Beisein angeraten freundlicher zu sein, mehr geschah nicht!?
Wir haben daraufhin auch den damaligen Landeshauptmannstellvertreter Sobotka mündlich über die Zustände in der Gartenbauschule im Rahmen einer Veranstaltung bei der Garten Tulln hingewiesen. Ob er etwas getan hat wissen wir nicht, doch seither macht der Direktor einen großen Bogen um uns, wenn wir bei Veranstaltungen aufeinander Treffen!?
Eine anonyme Recherche bei SchülerInnen hat jedoch in den letzten Tagen ergeben, dass die Lehrerin
immer noch harsch und dem vernehmen nach willkürlich ist ….!?
Ein Zustand, welcher einfach nicht angeht und den wir anlässlich des Wiener Falles wieder Aufgreifen wollen um endlich der Dame und anderen Lehrkräften die mit ihrem Job nicht oder nicht mehr
zurecht kommen das Handwerk zu legen!
Außerdem werden in der Gartenbauschule dem Vernehmen nach arbeits- und schulrechtliche Verstöße begangen wie etwa Lernstunden nach 18:00 und Radfahrten bei jedem Wetter (auch im Winter!) in den Schulgarten (anders kommt man nicht dorthin, denn es gibt kaum Öffis in Langenlaois!?), zeitweiser Zwang die Gebäude nicht zu Verlassen (auch für Volljährige SchülerInnen!?) um etwa etwas Luft zu Schnappen und den Schulstress abzubauen (nicht jede(r) ist dabei Raucher!) und nach 18:00 Uhr schon gar nicht!?
Beschwerden gibt es wegen der darauffolgenden Repressalien kaum, wie auch die ehemalige Schülerin
berichtete und wir auch aktuell erfuhren!
Also werden die SchülerInnen dem Vernehmen nach gezwungen die Hausordnung (unser Erachtens nach rechtswidrig) genau einzuhalten bei sonstigen Strafpunkten oder der Gleichen sowie schlechterer
Benotung!?
Also werden hier offenbar auch strafrechtlich relevante Dinge begangen!?
Es ist also an der Zeit, dass die Länder und das Unterrichtsministerium endlich alle Schulen
peinlich genau überprüft und vor allem Aussagen von SchülerInnen & ExschülerInnen ernst nimmt!
Es kann nicht sein, dass Lehrer immer noch alle Rechte haben und SchülerInnen fast keine, dass darf, wie es ein Vater im aktuellen Fall der Schule in Wien ausdrückte im Jahr 2019 nicht
mehr sein!!!
Dem schließen wir uns an und brechen eine Lanze für alle benachteiligten SchülerInnen Österreichs in allen Schulen, da uns auch bekannt ist, dass es in vielen Schulen derartige Missstände gibt (einige Schulen in Wien sind der Redaktion bekannt durch einschlägige Beschwerden)!?!
E. Weber
CR SGB Mediengruppe
Ist unsere Justiz insbesondere unsere Staatsanwälte Korrupt?
Wenn man unseren offenen Brief liest könnte der Verdacht schon mal aufkommen!
Wir sind gespannt, wie sich das Ministerium dazu äußert!?
E. Weber
Einreiseverbot für ORF-Korrespondent Wehrschütz in Ukraine
Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) hat am Donnerstagabend gegen das Einreiseverbot protestiert, das die Ukraine zuvor über ORF-Korrespondent Christian Wehrschütz verhängt hat.
Der ukrainische Geheimdienst SBU hatte Wehrschütz zuletzt illegalen Grenzübertritt vorgeworfen, was der Journalist kategorisch dementierte. Die Rede war aber auch von "antiukrainischer Propaganda" des Korrespondenten.
Dass gegen Wehrschütz ein Einreiseverbot verhängt worden sein soll, hatte bereits am späten Donnerstagnachmittag die Parlamentsabgeordnete Olha Tscherwakowa von der Poroschenko-Fraktion (BPP) auf Facebook verkündet. Mit Verweis auf Quellen im ukrainischen Geheimdienst SBU hatte Tscherwakowa erklärt, dass diese Maßnahme gegen Wehrschütz mit einem Jahr befristet sei. “Als Grund nennt man dort (beim SBU, Anm.) die Bedrohung, die er für die nationale Sicherheit darstellt”, schrieb die Parlamentarierin. Gegenüber der APA erklärte sie am Abend, dass sei diese Information am Mittwoch erhalten habe.
Der Sprecher des Außenministeriums in Wien, Peter Guschelbauer, informierte am Abend, dass der österreichischen Botschaft in Kiew das Einreiseverbot vom ukrainischen Außenministerium bestätigt worden sei. Außenministerin Kneissl sprach in diesem Zusammenhang von einem “in Europa inakzeptablen Akt der Zensur”. Sie fügte hinzu: “Wir verurteilen dieses mit europäischen Grundwerten völlig unvereinbare Vorgehen und fordern die sofortige Aufhebung des Verbots”. Wehrschütz selbst – so erklärte er in einer Mail am Donnerstagabend gegenüber der APA – lag zunächst keine offizielle Bestätigung von ukrainischen Behörden vor.
Seit Wehrschütz Ende Dezember über Schikanen durch ukrainische Behörden sowie die Verweigerung einer Akkreditierung für die ostukrainischen Frontgebiete geklagt hatte, war in informierten Kiewer Kreisen über ein mögliches Einreiseverbot für den ORF-Korrespondenten spekuliert worden. Das nunmehrige Verbot dürfte jedoch erst in den allerletzten Tagen beschlossen worden sein: Noch am 21. Februar hatte der SBU gegenüber der APA erklärt, dass gegen Wehrschütz “keine Entscheidung über einschränkende Maßnahmen” gefällt worden sei.
Laut einer SBU-Sachverhaltsdarstellung, die die Ukraine im Februar an den OSZE-Medienbeauftragten übermittelt hatte, habe Wehrschütz am 30. Juli 2018 durch das Verlassen der Krim über die Krim-Brücke ukrainische Gesetze gebrochen. “Die Verletzung der Ein- und Ausreiseprozedur von vorübergehend okkupierten Gebieten der Ukraine in Verbindung mit folgenden propagandistischen und antiukrainischen Postings von Wehrschütz auf Facebook könnte laut Paragraf 332-1 des Strafrechts als strafrechtliches Delikt interpretiert werden und ist der Grund die Verweigerung der Frontgebietsakkreditierung”, hieß es in dieser der APA vorliegenden Darstellung.
Der ORF-Korrespondent betonte indes wiederholt, sich bei einer Krim-Reportage an alle ukrainischen Gesetze gehalten zu haben und die umstrittene Brücke über die Straße von Kertsch selbst nicht befahren zu haben. “Der Kern des Problems ist, dass die derzeitige Führung in der Ukraine kein Verständnis für eine objektive und kritische Berichterstattung hat”, kommentierte Wehrschütz Ende Dezember sein damaliges Problem mit der Frontgebietsakkreditierung.
(APA)
Wien (OTS) - ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz protestiert schärfstens gegen des Einreiseverbot für ORF-Korrespondent Christian Wehrschütz in die Ukraine: "Das von Seiten der Ukraine mit absurden Vorwürfen begründete Einreiseverbot für Christian Wehrschütz, einen der renommiertesten Experten für Osteuropa, ist ein inakzeptabler Eingriff in die journalistische Berufsausübung, gegen den wir auf das Schärfste protestieren.
Diese beispiellose Einschränkung der Medienfreiheit und Missachtung des öffentlich-rechtlichen Informationsauftrags im Dienst der österreichischen Bevölkerung, ist nicht tolerierbar und wird auch vom Österreichischen Außenministerium als Akt der Zensur verurteilt. Wir fordern daher die Ukraine auf, das Einreiseverbot mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben“, so der ORF-Generaldirektor.
http://presse.ORF.at
Missbrauch: Kirche verhindert bei Gericht Entschädigungen
Entgegen Schönborns Beteuerungen in der Öffentlichkeit wendet Kirche bei Gericht konsequent Verjährung ein
Wien (OTS) - Im Fernsehen hat Kardinal Schönborn gegenüber der ehemaligen Nonne Doris Wagner behauptet, die Kirche verzichte im Falle von Gerichtsverfahren auf Verjährung. Dies ist unwahr, denn die Praxis der letzten Jahre zeigt: die Kirche hat in jedem einzelnen Fall Verjährung eingewendet, wenn ein Opfer sich an das Gericht wandte. So wurden in zahlreichen Fällen zivilrechtliche Schadenersatzleistungen verhindert - und das angesichts schwerster Gewaltstraftaten von sadistischer Folter, jahrelangen Schlägen, perversen Vergewaltigungen an Kindern, die Leben zerstört haben.
Kirche zahlt Almosen für zerstörte Leben – und ist noch stolz darauf
Betroffene, die Klagen einreichen, sehen sich bei Gericht mit einem Verjährungseinwand der Kirche konfrontiert. „Im Zivilverfahren wird die Verjährung nur dann schlagend, wenn der Beklagte diese aktiv einwendet. Der Beklagte könnte natürlich darauf verzichten und den Einwand gar nicht erst erheben, was moralisch jedenfalls angebracht wäre, zumal die Straftaten zuvor erfolgreich vertuscht wurden", erklärt RA Dr. Roman Schiessler, der die Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt juristisch berät. In der Folge bleibt dann den Betroffenen nur noch der Gang zur Klasnic-Kommission, die bekanntermaßen nur lächerlich geringe Beträge von 5.000.- bis 15.000.- EUR aus der Handkassa (Stiftung) der Kirche zuspricht - es sind Almosen angesichts zerstörter Leben mit schwerwiegenden Folgewirkungen wie chronischer Krankheit, Sucht und Suizidversuchen. "Im Schnitt bekommen die Betroffenen weniger von Klasnic ausbezahlt, als diese vermutlich monatlich als ehemalige Landeshauptfrau der Steiermark Pension einstreift", ärgert sich Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. "Wie unrühmlich ihr Abgang damals war, wird den Älteren noch bekannt sein."
Kirche baut sich eigene Rechtsordnung auf Kosten der Steuerzahler
Gemessen an der riesigen Anzahl von Kirchenopfern seien die nun von Waltraud Klasnic feierlich präsentierten Zahlungen kümmerlich und die durchschnittlichen 30 Therapiestunden beschämend gering. Ein Teil der Therapiestunden werde außerdem auf die Krankenkassen und somit auf die Steuerzahlenden abgewälzt. Erklärt wird dies – nachdem es zuvor immer hartnäckig bestritten wurde - damit, dass mit angeblich vielschichtigen Krankheitsbilder, deren Ursachen multikausal seien. https://religion.orf.at/stories/2920029/
Dazu RA Schiessler: „Welche konkreten anderen Schadensursachen oder andere Schädiger sollen das sein? Welche Multikausalität liegt hier vor? In solchen Fällen – Vorsatzdelikten - gilt § 1302 ABGB, somit eine solidarische Haftung aller Schädiger, sofern es überhaupt andere Schädiger oder Schadensursachen als die Kirche und deren Angehörige gibt. Wenn es solche weiteren Schädiger überhaupt gibt, dann könnte sich die Kirche aber an diesen regressieren (§ 1302 ABGB). Dann wäre jedoch das Prozess- und vor allem auch das Insolvenzrisiko der Kirche selbst enorm. Deswegen werden solche Prozesse von dir Kirche – mit dem Verjährungseinwand - unter allen Umständen vermieden", analysiert Schiessler.
Klasnics Werbeagentur betreibt offizielle „Opferschutz“-Webpage
"Die Alt-Landeshauptfrau ist perfekt im verschleiern und beschönigen, weswegen sie ja wohl auch vom Kardinal und später vom ÖSV eingebucht wurde", so Rothwangl weiter: "Gerne betont Klasnic die Ehrenamtlichkeit ihrer Tätigkeit. Dabei verschweigt sie, dass sie bei der Agentur Dreischritt (www.dreischritt.at) beteiligt ist, die wiederum Auftragnehmer der Kirche ist und sogar die Domain www.opfer-schutz.at betreibt“.
PURKARTHOFER PR,
An alle Hobbygärtner: Saison-Auftakt für die 48er-Erde "Guter Grund"
Frisch produzierte Erde der MA 48 wieder auf allen Wiener Mistplätzen und im 48er-Tandler erhältlich
Wien (OTS) - Salatblätter, Bananenschalen, Grünschnitt: Ausgangsmaterial für die Blumenerde "Guter Grund" sind die rund 100.000 Tonnen an Bioabfällen, die die MA 48 in den rund 80.000 Biotonnen im Grüngürtel der Stadt und über die Mistplätze sammelt. Zusätzlich kommt der kostbare Ausgangstoff auch von einigen Liegenschaften der Stadt Wien, wie etwa den Wiener Gärten (MA 42). Die Erde aus der Wiener Biotonne kann für sämtliche Bepflanzungen im Haus und Gartenbereich verwendet werden und wird - aufgrund seiner hervorragenden Qualität - sogar in der biologischen Landwirtschaft eingesetzt.
Verkauft wird die torffreie Blumen- und Gartenerde auf allen Wiener Mistplätzen. Ein 18 Liter-Sack kostet 3 Euro, 40 Liter-Säcke 5 Euro. Den kleinen Sack gibt es auch im 48er-Tandler in Wien Margareten.
Europäisches Kompostgütezeichen, Österreichisches Umweltzeichen
Im größten offenen Kompostwerk Europas in der Lobau werden aus getrennt gesammelten Bioabfällen jährlich zwischen 40.000 und 45.000 Tonnen Kompost höchster Qualität gewonnen. Im Kompostwerk Lobau werden ausschließlich pflanzliche Abfälle aus Küche, Haushalt und Garten behandelt (zerkleinert, gesiebt, homogenisiert, mit Wasser angereichert und kompostiert). Nach acht bis zehn Wochen ist das Kompostmaterial ausreichend gereift und kann zur Produktion der torffreien Erde „Guter Grund“ verwendet oder als natürlicher Dünger im biologischen Landbau oder in den Wiener Gärten eingesetzt werden. Als erstes Kompostwerk wurde dem Kompostwerk Lobau 2015 das Europäische Kompostgütezeichen ECN-QAS überreicht. Die torffreie Erde „Guter Grund“ entspricht auch den strengen Vorgaben des Österreichischen Umweltzeichens, welche durch unabhängige Gutachter jedes Jahr überprüft werden.
Aktiver Beitrag zum Klimaschutz
Die Erde der MA 48 trägt wesentlich zum Naturschutz bei. Die Blumen- und Gartenerde enthält neben Wiener Kompost auch einen ausgereiften und stickstoffstabilisierten Rindenhumus, eine weitere wichtige Komponente sind entsprechend vorbereitete (thermisch druckimprägnierte) Holzfasern. Diese Zusammensetzung gewährleistet eine lockere und leichte Konsistenz. Ergänzende Nährstoffe werden ausschließlich in Form von organischen Düngemitteln hinzugefügt. Die Erde besteht somit zu 100 Prozent aus natürlichen Bestandteilen und ist zum Schutz der Moore garantiert torffrei.
Abgesehen davon ist Torf eine wichtige „Kohlenstoffsenke im Boden“. Einmal abgebaut verwittert er zu CO2, was natürlich das Klima zusätzlich belastet. Auch weite Transportwege für den Import nach Österreich können eingespart werden, sämtliche Produktionsschritte erfolgen in Wien. Die Wiener Blumen- und Gartenerde ist damit auch ein "Guter Grund" die Biotonne zu nützen und einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Die Blumenerde ist für alle Balkon-, Terrassen- und Gartenpflanzen mit mittlerem bis höherem Nährstoffbedarf (außer Moorbeetpflanzen) geeignet
Hier gibt es die Erde zu kaufen:
Ulrike Volk
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit MA 48
Telefon: 01 58817-48014
E-Mail: ulrike.volk@wien.gv.at
Foto: (c) PID
Ein Artikel eines befreundeten Mediums
Mann fotografiert Begegnung seines Labradors mit Wolf
Im Jahr 2003 machte der Naturfotograf Nick Jans aus Juneau, Alaska, gerade seinen alltäglichen Spaziergang mit seinem Labradorrüden, als er auf einem gefrorenen See plötzlich etwas entdeckte, was sein Herz für kurze Zeit stillstehen ließ:
Umso mehr erschrak er, als sein Labrador auf das wilde Tier zulief – und zu seiner Überraschung mit ihm spielte! Schnell machte Nick ein wunderschönes Foto. Nach einer Zeit verschwand der Wolf wieder in die Wildnis, doch nicht für lange Zeit. Immer wieder tauchte das Tier auf. Das Besondere daran: Niemals zeigte der kräftige Geselle ein aggressives oder gar gefährliches Verhalten. Es schien, als komme er immer mal wieder vorbei, um kurz „Hallo“ zu sagen.
Nick verbrachte seine freie Zeit damit, das Verhalten des einsamen Wolfes, den es immer wieder in die Menschen-Stadt zog, zu dokumentieren
Er gab dem eleganten Tier den Namen „Romeo“. Die Stadtbewohner waren zunächst skeptisch und befürchteten, dass der Wolf eines Tages doch einmal ein Kind oder ein Haustier angreifen könnte. Doch je mehr Zeit sie mit ihm verbrachten, desto sicherer waren sie sich, dass Romeo nur die besten Absichten hatte. Da er kein Rudel hatte, schien er schlicht nach etwas Gesellschaft zu suchen.
Die Einwohner begaben sich sogar bewusst zum „Mendenhall Glacier Park“, in dem sich Romeo die meiste Zeit aufhielt, damit ihre Hunde den Gast kennenlernen konnten. Niemals gab es eine Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nachfahre, nur liebevolles Spielen.
Sogar mit den Herrchen begann Romeo zu interagieren. Wenn man einen Stock warf, brachte er ihn zurück.
6 Jahre lang lebte der wilde Wolf ganz nah mit den Menschen und ihren Hunden quasi zusammen. Als Romeo verstarb, gedachten die Dorfbewohner ihres Freundes mit einer Gedenktafel und trauerten um ihn.
Niemals werden sie den wunderschönen, klugen und sanften Wolf vergessen, der eines Tages so plötzlich auftauchte und ihr Leben veränderte.
© Heftig 2019 via News Republic inkl. aller Bilder
Skandal um Schweizer Friedhof
Trauernde dürfen keine Blumen mehr niederlegen
Blumen oder persönliche Gegenstände niederlegen und eine Kerze anzünden. Zu Tausenden pflegen Angehörige die Gräber ihrer Liebsten, auch auf dem Friedhof in Grenchen. Auf der Wiese des alten Gemeinschaftsgrabs wurden dort Gegenstände abgelegt, um der Liebsten zu gedenken. Doch damit soll nun Schluss sein: Im Grabmal-Reglement ist nämlich das Ablegen von Blumen- oder Grabschmuck auf der Wiese verboten, wie die «Solothurner Zeitung» am Freitag schreibt.
«Das ist eine traurige Sache»
Das Verbot löst auf Social Media eine Debatte aus. «Das kann ich wirklich nicht verstehen!» oder «Das ist eine traurige Sache, dass man nicht einmal mehr ein Lichtlein niederlegen darf» ist dort zu lesen. Unterstützung erhalten die Besucher des Friedhofs auch von Gemeinderätin Nicole Hirt. Diese gibt zu: «Die Annahme des Reglements in dieser Form war ein Fehler.» Jedes Reglement könne man aber ändern.
Mit einem eingereichten Vorstoß möchte sie erreichen, dass Grabschmuck in Zukunft während den Wintermonaten und an Feiertagen auf der Wiese abgelegt werden darf. «Trauer ist ein sehr emotionales Thema und sehr individuell. Dem sollte mit dem nötigen Feingefühl begegnet werden», sagt Hirt.
Stadt signalisiert Entgegenkommen
Für den Friedhof ist bei der Stadt die Baudirektion verantwortlich. «Wir haben aufgrund der Rückmeldungen der Bevölkerung entschieden, das Reglement praktisch umzusetzen», erklärt Stadtbaumeister Aquil Briggen. Das Verbot, Blumen nicht mehr niederzulegen, werde an Feiertagen nicht mehr durchgesetzt. Den Vorstoß von Nicole Hirt werde man beantworten und vermutlich eine Anpassung des Reglements vorschlagen.
© NewsRepublic
http://www.grenchen.ch/de/verwaltung/aemter/welcome.php?amt_id=5629
Kommentar des CR:
Aus meiner Sicht eine Riesen Schweinerei, sowas geht gar nicht!
Da hat die Bürokratie unüberlegt zugeschlagen, etwas was man sonst aus der Schweiz nicht gewöhnt ist, schon durch die direkte Demokratie dort.
Um so mehr erschüttert diese Entscheidung der Gemeinde offenbar über den Kopf hinweg der Bürger!?
E. Weber
Foto: © Oliver Menge & © Facebook
Tierische Schnappschüsse aus dem Netz
Neuer Twin City Liner hat österreichische Gewässer erreicht
Schnellkatamaran hat Schleuse Jochenstein passiert
Wien (OTS/RK) - Der neue, größere und modernere Twin City Liner der Central Danube, an der auch die Wien Holding beteiligt ist, hat am 23. Jänner 2019 die Schleuse Jochenstein durchfahren und damit erstmals die deutsch-österreichische Grenze passiert. Damit befindet sich der neue Schnellkatamaran auf der letzten Etappe seiner Reise nach Wien.
Reise quer durch Österreich
Die Schleuse Jochenstein liegt an der deutsch-österreichischen Grenze. Hier hat der neue Twin City Liner erstmals die Grenze zwischen Bayern und dem oberösterreichischen Innviertel passiert. Rund 12 Tage ist der Schnellkatamaran bereits unterwegs und hat dabei bereits den Ärmelkanal, zwei Länder sowie 55 Schleusen entlang des Binnenwasserstraßennetzes überwunden. Acht weitere Schleusen und circa 270 km auf der Donau liegen noch vor ihm, bevor er den sicheren Hafen in Wien erreicht. Vorbei an Engelhartszell in Oberösterreich, ist der neue Twin City Liner nun erstmals in österreichischen Gewässern unterwegs. Auf Donauwellen geht es nun über Linz, Enns, Melk und Spitz weiter bis zur finalen Schleuse in Freudenau. Wenn das neue Schiff an seinem Ziel im Hafen Wien ankommt, wird es bereits rund 270 Seemeilen (500 Kilometer) am Meer und etwa 1.600 km im Binnenwassernetz zurückgelegt haben. Die Zeit bis zum Saisonbeginn am 29. März wird dann für letzte kleinere Arbeiten und vor allem für Trainingsfahrten auf der Heimstrecke des neuen Twin City Liners am Donaukanal und der Donau bis Bratislava genutzt.
Von Südengland bis nach Wien
Am 11. Jänner hieß es im Hafen Cowes auf der britischen Isle of Wight „Leinen los“ für den neue Twin City Liner. Die größte Bewährungsprobe musste das Schiff gleich zu Beginn seiner Reise absolvieren: Die Überquerung des Ärmelkanals. Dafür benötigte der neue Schnellkatamaran weniger als 1 Stunde. Nach der Ankunft in Rotterdam ging es für den neuen Twin City Liner auf dem Binnenwasserstraßennetz weiter, quer durch die Niederlande und Deutschland bis nach Österreich.
Rund 7 Millionen Euro investiert
Bereits im Oktober 2017 hat die Central Danube, ein Unternehmen der Wien Holding und der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, den Bau des neuen Twin City Liner in Auftrag gegeben. Rund 7 Millionen Euro wurden in das neue Schiff investiert. Die spezialisierten Fachkräfte der Werft haben den neuen Schnellkatamaran in rund 62.000 Arbeitsstunden fix und fertig gebaut. Dazu wurden 25 Tonnen Aluminium verarbeitet und 60 Quadratmeter Fensterglas eingesetzt. Die Übernahme des neuen Schiffes durch die Central Danube erfolgte in Rotterdam.
Der Twin City Liner verbindet seit 2006 die beiden Donaumetropolen Wien und Bratislava auf dem Wasserweg miteinander. Bis dato waren mit dem Twin City Liner mehr als 1,7 Millionen Passagiere in mehr als zwölf Jahren unterwegs. 2018 wurden rund 145.000 Passagiere befördert.
Der Twin City Liner wird von der Central Danube betrieben, einer gemeinsamen Gesellschaft der Wien Holding und der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien. Verantwortlich für Design und Bau des neuen Schiffes sind das australische Unternehmen Incat Crowther, das auf das Design von Schnellkatamaranen mit äußerst niedrigem Wellenbild spezialisiert ist, sowie die Werft Wight Shipyard auf der Isle of Wight in Großbritannien.
Tickets für den neuen Twin City Liner jetzt schon buchen
Mit dem Saisonstart am 29. März 2019 wird der neue, größere und modernere Twin City Liner zwischen Wien und Bratislava unterwegs sein. Tickets für den neuen Twin City Liner können jetzt gebucht werden: telefonisch unter +43 (0)1 904 88 80, per Mail an booking@twincityliner.com oder online unter www.twincityliner.com. Bei einer Fahrzeit von rund 75 Minuten fährt der Twin City Liner täglich von der Schiffstation City am Schwedenplatz Richtung Bratislava ab.
Wolfgang Gatschnegg
Wien Holding - Konzernsprecher
Netzwerk Kinderrechte protestiert gegen Verletzung der Kinderrechte in Sozialhilfe-Grundsatzgesetz
Österreichs schlechte Position bei der Armutsgefährdung von Kindern wird dadurch nur weiter verschärft
Der Gesetzesentwurf nimmt die damit verbundene Verletzung des Art. 27 der UN-Kinderrechtskonvention und des Artikel 1 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes Kinderrechte („Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind…“) in Kauf. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich lehnt daher den Gesetzesentwurf ab und protestiert gegen die Verletzung der Kinderrechte.
Netzwerk Kinderrechte Österreich
Wien (OTS) - Das Netzwerk Kinderrechte Österreich teilt aus kinderrechtlicher Perspektive die von mehreren seiner 43 Mitgliedsorganisationen zum Ausdruck gebrachten Bedenken und verweist auf diese Stellungnahmen - alle auf http://kinderhabenrechte.at
1) Kinder- und Jugendanwaltschaften
Österreichs
2) Bundesjugendvertretung
3) SOS-Kinderdorf
4) Österreichische Kinderfreunde
5) Bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit
6) Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
Das Problem der Armutsgefährdung von Kindern, das durch die im §5 des Entwurfes aufgezählten Maßnahmen verschärft werden wird, steht im Mittelpunkt der Bedenken. Österreich nimmt bereits jetzt in diesem Bereich eine schlechte Position ein: Zwischen 2007 und 2014 hat sich (laut OECD-Bericht „Poor children in rich countries“ Oktober 2018) das Einkommen von Ein-Eltern-Familien um etwa 10% vermindert (Österreich liegt hinter Italien, Ungarn und Irland auf dem unrühmlichen 4.-schlechtesten Platz.), während es in zahlreichen anderen Ländern (zum Beispiel Dänemark, Deutschland, Tschechien) im selben Zeitraum angestiegen ist.
Der Gesetzesentwurf nimmt die damit verbundene Verletzung des Art. 27 der UN-Kinderrechtskonvention und des Artikel 1 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes Kinderrechte („Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind…“) in Kauf. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich lehnt daher den Gesetzesentwurf ab und protestiert gegen die Verletzung der Kinderrechte.
Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez
Ein Leben für den Journalismus
Eva Twaroch verstorben
Eva, die für den ORF in Frankreich als Korespontentin tätig war verstarb laut ORF im Alter von 55 Jahren in Paris!
Via Facebook haben auch wir Informationen und so manches privates ausgetauscht, weshalb auch wir uns betroffen zeigen vom Ableben unserer lieben Kollegin.
Unser Mitgefühl gilt neben den Kolleginnen & Kollegen die mit Eva gearbeitet haben, besonders der Familie und den Angehörigen!
E. Weber CR
Bild: © ORF
ttps://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181230_OTS0016/orf-trauert-um-eva-twaroch
Heute wurde Recht gesprochen im Landesgericht für Strafsachen Wien
In einem umstrittenen Verfahren rund um die Vortäuschung einer Straftat erging ein Freispruch
Gegen einen Kollegen wurde im Juni ein Verfahren wegen der Vortäuschung einer Straftat eingeleitet, gleichzeitig wurden von uns mehrere Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft Wien gesendet.
Beim Heutigen Prozess verwickelten sich sowohl der erst vernehmende Polizist aus Kagran wie auch der Schlüsseldienstbetreiber in Wiedersprüche, wodurch dem Gericht nichts anderes übrig blieb als unseren Kollegen freizusprechen!
Zur Vorgeschichte:
Im Juni dieses Jahres wollte an einem Samstagnachmittag unser Kollege seine Wohnungstüre aufsperren, doch das Schloss versagte. So blieb ihm in seiner Not nichts anderes übrig als einen Schlüsseldienst zur Hilfe zu rufen.
Der Mann erschien und tauschte den Zylinder unter Geheimhaltung der Technik (?) aus und verlangte dafür mehr als € 600,--!?
Dazu musste unser Kollege auch noch einen teuren Zylinder kaufen, denn einen Anderen hatte der Schlüsseldienst nach eigenen Angaben nicht mit (?), also was sollte da unser Kollege machen ….?
Die Haushaltsversicherung verweigerte anfänglich die Begleichung der Kosten und fragte durch deren Vertreter nach ob es sich um einen Einbruch gehandelt habe?
Unser Kollege, der kein Fachmann in Sachen Schlösser ist teilte mit, dass er das nicht wisse, doch einige Spuren drauf hinweisen würden!
So riet der Versicherungsvertreter dazu den Fall zur Anzeige zu bringen, also ging unser Kollege auf die nahe gelegene Polizeiinspektion Wagramerstraße und erstattete Anzeige gegen Unbekannt.
Der dort diensthabende Gruppeninspektor war nach Angaben unseres Kollegen unfreundlich und ungehalten, beschuldigte gleich mal unseren Kollegen des „Versicherungsbetruges“ ….!?
Selbst die Versicherung war daraufhin der Meinung, dass sowas nicht geht und wir legten umgehend Strafanzeige gegen den Beamten wegen Amtsmissbrauchs & übler Nachrede (es gilt die Unschuldsvermutung).
Daraufhin übernahm das Kriminalkommisariat Mitte des LKA Wien den Fall und versuchte mit Einschüchterungstaktik unseren Kollegen dazu zu bringen den Versicherungsbetrug zu Gestehen …!?
Unser Kollege ließ sich nicht einschüchtern und ging auch erst nach massiver Androhung der Abholung durch lokale Polizeibehörden zur Vernehmung in die Leopoldstadt (Leopoldsgasse).
Dort wurde er für Stunden angehalten und auf ihn wie berichtet Druck ausgeübt, doch er ließ sich nicht einschüchtern!
Wir legten wieder umgehend Strafanzeige und so übernahm das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung den Fall – das Verfahren ist noch anhängig und daher gilt die Unschuldsvermutung.
Jedenfalls zeigten wir die Beharrliche Verfolgung, den Amtsmissbrauchs, der üblen Nachrede wie auch der schweren Nötigung an, äußerten auch den Verdacht der Korruption!
Die Protokolle der beiden Beamten des KK Mitte wurden Heute offenbar ausgeschlossen, sie wurden auch nicht als Zeugen geladen , da sie ja als befangen galten.
Deshalb haben wir Heute auch den Prozess so laufen lassen ohne zu intervenieren, da schon zu erwarten war, dass auf Grund der klaren Sachlage nichts raus kommen wird!
Dies bestätigte sich dann wie berichtet auch bei den schwammigen Zeugenaussagen des Polizisten und des Schlüsseldienstes.
Selbst der Staatsanwalt musste eingestehen, dass hier nichts vorlag und teilte das auch so dem Gericht mit, worauf dieses nur einen Freispruch fällen konnte!
Wir werden trotzdem gegen den Mann des Schlüsseldienstes eine weitere Anzeige legen und zwar wegen Falschaussage vor Gericht, neben den Anderen (gewerbsmäßiger Betrug, Beweismittelunterschlagung, Nötigung, …) die gegen den Mann schon laufen, auch hier gilt die Unschuldsvermutung.
Heute siegte der Rechtsstaat und es wurde zu Recht zu Gunsten eines zu Unrecht Beschuldigten geurteilt! Jetzt bleibt abzuwarten was bei den restlichen Verfahren gegen Polizisten & Schlüsseldienst herauskommt.
E. Weber
Symbolbild. © APA
Schnappschüsse
Fotos: E. Weber (c) 2018
Am Leopoldifest in Klosterneuburg
Über dem Prater
Bei einem Optiker in Wels
:-)
Im Donauzentrum
Wien (OTS/RK) - Der Wiener Weihnachtsbaum für den Rathausplatz kommt dieses Jahr aus Kärnten. Am Freitag wurde die 28 Meter hohe und 150 Jahre alte Fichte in einem Wald des Bistums Gurk in der 2.000-EinwohnerInnen-Gemeinde Metnitz von Forstarbeitern gefällt und für den Transport nach Wien verladen.
Knapp dreieinhalb Stunden waren drei Forstarbeiter und zehn Mann der Freiwilligen Feuerwehr Metnitz mit dem Fällen und Verladen des Baums beschäftigt. „Das Wichtigste war, dass der Baum möglichst sanft auf den Anhänger für den Abtransport gelegt wird“, sagt Oberförster Paul Brandstätter von den Kirchenforsten Gurk. Aus seinem Revier Flattnitz stammt die Fichte, die ab Dienstag am Rathausplatz stehen wird. Damit die Fichte nach dem Umschneiden nicht einfach umfällt, wurde der 28 Meter hohe Baum mit einem Spezialkran gesichert. Für das 70 Tonnen schwere Gerät wurde extra eine Brücke auf der Forststraße zum Wald erneuert. „Der Baum stand zehn Meter von der Straße entfernt. Damit wir mit dem Sattelschlepper und Kran näher dran konnten, mussten wir am Tag zuvor noch die Straße etwas verbreitern“, erklärt Förster Brandstätter. Nachdem die Fichte auf der Ladefläche des Spezialtransporters festgezurrt war, ging es sieben Kilometer auf der Forststraße ins Tal. Nach dem Abtransport aus dem Wald machte sich der Baum auf einem Sattelschlepper auf den 337 Kilometer langen Weg nach Wien.
In drei Tagen, am Dienstag dem 6. November, kommt der Schwertransport mit dem Weihnachtsbaum in den Morgenstunden in Wien an. Ab 10 Uhr wird der Baum von zwei Kränen am Rathausplatz aufgestellt. Anschließend dekorieren die StadtgärtnerInnen der MA 42 die Fichte mit 2.000 energiesparenden LED-Lichtern. Am Samstag, 17. November, wird der Weihnachtsbaum dann von Bürgermeister Michael Ludwig und Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser feierlich erleuchtet.
Der Weihnachtsbaum für den Rathausplatz kommt jedes Jahr aus einem anderen Bundesland. Begonnen wurde mit der Tradition 1959. Den Baum für die Hauptstadt sucht das Forstamt des jeweiligen Bundeslandes aus.
PID-Rathauskorrespondenz
Stadtredaktion
Foto: PID (c) 2018
Der Hermes Wirtschaftspreis 2018
Der HERMES.Wirtschafts.Preis ist die jährliche Auszeichnung für das großartige Unternehmertum in Österreich.
Das Medienhaus KURIER mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Leitbetriebe Austria, Reed Exhibition Österreich und Wirtschaftskammer Österreich wollen damit die wirtschaftlichen Leistungen der österreichischen Unternehmen in den Kategorien: Dienstleistungs-, Familien-, Handels-, Industrie-, Logistik-, Tourismus- und Frauen geführte Unternehmen, sowie die erfolgreiche Exportwirtschaft mit der Kategorie International in die Öffentlichkeit tragen und zum Ansehen des Wirtschaftsstandort Österreich beitragen.
Die Partner des HERMES.Wirtschafts.Preis sind ein Kreis von Menschen und Unternehmen, die sich dafür einsetzen, Spitzenleistungen in der österreichischen Wirtschaft und ihre Macher auszuzeichnen. Sie verfolgen ein gemeinsames Ziel: das Ansehen der österreichischen Wirtschaft in der Öffentlichkeit zu stärken und die hervorragenden Wirtschaftsleistungen zu zeigen.
Gerhard Schlögel mediaprojekte KG
Fotos: M. Sebek (c) 2018
Es hat geschneit :-)
Auf der Mariahilfer Straße
hat's Blätter "geschneit",
bis zu 4 / 5cm hoch
Foto: E. Weber (c) 2018
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